Grundsätzlich sind die Weisungen des Bundes einzuhalten: Link zur Webseite des Bundes . Die Gesundheit der Imker/innen – viele davon Risikopersonen – und unserer Funktionäre hat für uns Priorität.
Grundkurse, Betriebsprüfungen und andere Imkeranlässe
Am 27. Mai 2020 hat der Bundesrat weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen bekannt gegeben. Ab 6. Juni dürfen Grundkurse und auch andere Veranstaltungen stattfinden. Ebenfalls können auch wieder Betriebsprüfungen durchgeführt werden. Folgende Bedingungen müssen aber eingehalten werden:
- Die Kontakte müssen zurückverfolgt werden können
- Die Abstands- und Hygienevorschriften des BAG müssen eingehalten werden
- Es muss ein Schutzkonzept vorliegen
Zudem wird empfohlen, dass besonders gefährdete Personen bis auf Weiteres auf die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen verzichten. Das gleiche gilt auch für Kursleitung oder bei Betriebsprüfungen. Details sind in den jeweiligen Schutzkonzepten aufgeführt.
Schutzkonzepte:
Veranstaltungen
Vorlage Corona Schutzkonzept Veranstaltungen apisuisse_Word
Vorlage Corona Schutzkonzept Veranstaltungen apisuisse_pdf
Betriebsprüfungen
Vorlage Corona Schutzkonzept Betriebsprüfungen apisuisse_Word
Vorlage Corona Schutzkonzept Betriebsprüfungen apisuisse_pdf
Wichtig: Beachten Sie auch bei allen imkerlichen Tätigkeiten die Weisungen des Bundes!
Wir danken allen Funktionären in den Sektionen und den Imker/-innen herzlich für Ihr Mitwirken und Ihren Einsatz.